Wertermittlung

Wissen Sie was Ihre Immobilie wert ist?

Es gibt viele Gründe den Wert einer Immobilie ermitteln zu lassen: Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Scheidung um nur einige wichtige zu nennen.

Eine kompetente Begutachtung einer Immobilie bringt den verschiedenen Interessensgruppen Klarheit und Transparenz hinsichtlich des tatsächlichen Wertes eines Objektes. Anhand objektiver Bewertungskriterien ermitteln wir eine realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie gemäß § 194 Baugesetzbuch¹.

Bei weiteren Fragen oder Interesse kontaktieren Sie bitte:

Natascha Caseday

geprüfte Immobilienmaklerin E.I.A. & IHK

+49(0)6753 9499496
+49(0)151 29500660
natascha.caseday@imukl.de


¹ § 194 Baugesetzbuch (BauGB):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.